Innung der Karosserie- und Fahrzeugbauer in Sachsen
Unfallfachbetrieb finden

Aktuelles

Werkstattbesuch trotz Ausgangsbeschränkung

Liebe Kunden, liebe Autofahrer,

am 23.03.2020 um 0.00 Uhr ist die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen mit der Anordnung von Ausgangsbeschränkungen (Az. 15-5422/10) in Kraft getreten. Bitte beachten Sie: Der Besuch einer KFZ-Werkstatt ist ein triftiger Grund (Ziffer 2.8), um die häusliche Unterkunft zu verlassen. Damit können einerseits alle Kunden weiterhin die Kfz-Werkstätten zu vereinbarten Terminen oder im Notfall aufsuchen und die Betriebe können den Betrieb der Kfz-Werkstatt unter Beachtung der besonderen Hygienevorschriften aufrecht erhalten.

Wir überlassen Ihnen gern auf Anforderung (Telefon oder E-Mail) eine Bescheinigung, die Ihnen zum Beleg des Werkstattbesuchs umgehend übergeben wird.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Andreas Hahnewald, Geschäftsführer


 

Top