Liebe Kunden, liebe Autofahrer,
am 23.03.2020 um 0.00 Uhr ist die
Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen mit der Anordnung von Ausgangsbeschränkungen
(Az. 15-5422/10) in Kraft getreten. Bitte beachten Sie: Der Besuch einer KFZ-Werkstatt ist ein triftiger Grund (Ziffer 2.8), um die häusliche Unterkunft zu verlassen. Damit können einerseits alle Kunden weiterhin die Kfz-Werkstätten zu vereinbarten Terminen oder im Notfall aufsuchen und die Betriebe können den Betrieb der Kfz-Werkstatt unter Beachtung der besonderen Hygienevorschriften aufrecht erhalten.
Wir überlassen Ihnen gern auf Anforderung (Telefon oder E-Mail) eine Bescheinigung, die Ihnen zum Beleg des Werkstattbesuchs umgehend übergeben wird.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Andreas Hahnewald, Geschäftsführer